AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Auch bei „Urlaub auf dem Bauernhof“ gilt das gesprochene Wort.

 

Was im internationalen Tourismus schon seit vielen Jahren üblich ist, vergisst man allzu leicht bei individuellen Reisen im Inland wie bei einem Urlaub auf dem Bauernhof. Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.

 

Für eine unbeschwerte Urlaubsvorfreude, empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie können diese bei einer Buchung bei uns über ERV-Versicherung abschließen.

 

 

Rechte und Pflichten für Gast und Gastgeber

 

Abschluss des Gastaufnahmevertrags/Leistungen

 

• Ein Gastaufnahmevertrag kann zustande kommen:

  • mündlich (persönlich beim Vermieter)
  • fernmündlich (telefonisch beim Vermieter)
  • schriftlich (per Brief, Postkarte, Telefax)
  • auf elektronischem Weg (Internetbuchung, E-Mail)

 

 

• Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung/Zimmer bestellt und bestätigt worden ist. Sie erhalten eine schirftliche, mündliche, telefonische oder elektronische Buchungsbestätigung, mit deren Zugang der Gastaufnahmevertrag zustande kommt

 

• Unverbindliche Reservierungen, von denen der Gast kostenfrei zurücktreten kann, sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.

 

• Der Gastaufnahmevertrag kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. Dabei ist es nicht entscheidend, wie der Vertrag zustande gekommen (mündlich, telefonisch oder schriftlich) ist.

 

 

 

Rücktritt / Stornierung 

 

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die Dauer des Vertrages zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen:

 

a) Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast Schadenersatz zu leisten bzw. ein gleichwertiges Quartier zu besorgen.

 

b) Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die Zeit der Bereitstellung des Quartiers zu bezahlen. Der Gast haftet, wenn er das bestellte Quartier nicht in Anspruch nimmt ( Absage, Nichtanreise). Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung (Zimmer, Ferienwohnung) zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§537 BGB).

 

Es handelt sich dabei nicht um einen Schadenersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch, was häufig übersehen wird.

 

Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

 

 

c) Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an:

  1. Aus welchen Gründen die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird !
  2. Zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wurde !

 

Begründung: Da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der Zeitpunkt der Stornierung unerheblich. 

 

d) Verpflichtung des Gastes ist es, bei Nichtinanspruchnahme des Quartiers den vereinbarten Preis für die gesamte Mietdauer zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Von der Rechtsprechung wirder Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung/pauschal mit 10% des Unterkunftpreises als angemessen anerkannt. Der uns entstandene Schaden und vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet:

 

Ferienwohnungen 90% des Reisepreises

Doppelzimmer 80% des Reisepreises (abzüglich Verpflegungskosten)

Bei Neubelegung behalten wir uns vor, Bearbeitungsgebühr von 10% zu berechnen.

 

e) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommen Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

 

 

 

Bezahlung

 

  • Die gesamte Vergütung für die erbrachten Leistungen für Unterkunft, Zusatzleistungen und Nebenkosten ist am Endes des Aufenthaltes des Gastes fällig und an den Gastgeber zu zahlen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast getroffen.
  • Der Gastgeber ist berechtigt, nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% der gesamten Vergütung zu fordern, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast getroffen. Leistet der Gast die Anzahlung nicht fristgemäß, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Gast die Rücktrittskosten laut diesen AGB in Rechnung zu stellen.
  • Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche ist der Gastgeber berechtigt, den Preis für die bereits erbrachten Leistungen nach Ablauf der ersten Woche in Rechnung zu stellen.